08.07.2024

Deutsche Post begrüsst prinzipiell das neue Postgesetz

Die Deutsche Post begrüsst das neue Postgesetz, sichert sich aber schon mal ab, um allfällige Preiserhöhungen zu begründen. Konkret kritisiert die Deutsche Post auch die vorgesehenen neuen Instrumente zur künstlichen Stimulierung von Wettbewerb im schrumpfenden Briefmarkt, wie z. B. das Entgelt-Konsistenzgebot, die Mehrerlösabschöpfung bei Verstößen gegen die komplexen Entgeltregulierungsvorschriften oder den Netzzugang für Warensendungen und Pressepost. Auch wenn der Briefmarkt schrumpft, so kann Wettbewerb nicht schaden.

(Bonn/Berlin) Die Deutsche Post begrüßt, dass der Bundesrat heute das „Gesetz zur Modernisierung des Postrechts“ verabschiedet hat und nun die Rahmenbedingungen für die künftige postalische Versorgung feststehen. Nachdem zuvor der Deutsche Bundestag bereits zugestimmt hatte, kann das Gesetz voraussichtlich noch im Juli in Kraft treten. Es löst sowohl das Postgesetz als auch die Post-Universaldienstleistungsverordnung aus dem Jahr 1998 ab und stellt die flächendeckende Versorgung mit Briefen und Paketen in Deutschland (auch Post-Universaldienst genannt) auf eine neue rechtliche Grundlage. Die überfällige Modernisierung des Gesetzes ermöglicht es der Deutschen Post, den Post-Universaldienst auch in Zeiten des Strukturwandels – deutlicher Rückgang der Briefe, Anstieg der Pakete – weiter zu erbringen.

Konkret kritisiert die Deutsche Post auch die vorgesehenen neuen Instrumente zur künstlichen Stimulierung von Wettbewerb im schrumpfenden Briefmarkt, wie z. B. das Entgelt-Konsistenzgebot, die Mehrerlösabschöpfung bei Verstößen gegen die komplexen Entgeltregulierungsvorschriften oder den Netzzugang für Warensendungen und Pressepost. Deutschland verfolgt mit der Wettbewerbsförderung im Briefbereich weiter einen Sonderweg, der in anderen EU-Staaten bereits durchweg gescheitert ist. Vergleichbare Maßnahmen haben in anderen Ländern zu höheren Preisen und schlechterer Qualität geführt. Ebenso unverständlich ist der enorme Bürokratie-Aufbau, den das neue Postgesetz etwa durch die Einführung neuer Berichtspflichten und die Ausweitung der Regulierung im Paketbereich mit sich bringt.

Änderungen bei den Briefprodukten

Das neue Postgesetz sieht vor, dass Briefe ab 2025 länger unterwegs sein dürfen. 95 Prozent der Briefsendungen müssen künftig drei Tage nach Einlieferung statt wie bisher nach zwei Tagen ankommen. Geplant ist derzeit, den Briefkunden ab 2025 eine Wahlmöglichkeit bei den Brieflaufzeiten zu geben.

Änderungen im Paketbereich

Laut dem neuen Postgesetz müssen Pakete über einem Gewicht von 10 kg sowie über einem Gewicht von 20 kg mit einem gut sichtbaren und einfach verständlichen Hinweis auf das erhöhte Gewicht gekennzeichnet werden.

Auswirkungen auf das Filialnetz

Das neue Postgesetz hält an der Vorgabe fest, dass es deutschlandweit weiterhin 12.000 Postfilialen geben muss. Es sieht zudem die Möglichkeit von automatisierten Stationen anstelle von Universaldienstfilialen vor. Die Deutsche Post begrüßt diese Modernisierung, da die Automaten sich – auch wegen der zumeist durchgängigen Zugänglichkeit – großer Beliebtheit erfreuen und es in manchen Orten immer schwerer wird, geeignete Ladenlokale oder Einzelhändler zum Betrieb von Filialen zu finden. Die Deutsche Post wird auch in Zukunft darauf achten, dass jede Gemeinde bedarfsgerecht und regelkonform mit postalischen Dienstleistungen versorgt sein wird.

 

Quelle: loginfo24.com