BALM veröffentlicht Kontrollergebnisse für Juli 2024
Das Bundesamt für Logistik und Mobilität (BALM) hat im Juli 2024 weitere Schwerpunktkontrollen zu den Themen der Einhaltung der Kabotagebestimmungen, zur Überwachung der regelmäßigen wöchentlichen Ruhezeit und im Bereich der Technischen Unterwegskontrolle (TUK) durchgeführt.
(Köln) Am 1. Juli 2024 führte das BALM bundesweite Schwerpunktkontrollen hinsichtlich der Überwachung der regelmäßigen wöchentlichen Ruhezeit an 28 Kontrollstellen mit 73 Kontrollkräften der Verkehrskontrolldienste durch. Bei der Kontrollaktion am 10./11. und 24./25. Juli 2024 erfolgte die Überwachung zur Einhaltung der Regelungen zur den Kabotagebestimmungen an 38 bzw. 33 Kontrollorten mit 134 bzw. 139 Kontrollbeschäftigten bundesweit schwerpunktmäßig. Alle Kontrollaktionen wurden von technischen Unterwegskontrollen begleitet.
Im Bereich der Außenstelle München wurden die Kontrollaktionen am 10./11. und 24./25. Juli 2024 von bayerischen Verkehrspolizeiinspektionen unterstützt.
Kontrollauswahl aufgrund Verkehrsaufkommen
Die Kontrollortauswahl erfolgte aufgrund des zu erwartenden Verkehrsaufkommens, Feststellungen vorausgegangener Kontrollen sowie Erfahrungswerten aus dem Kontrolldienst. Es wird darauf hingewiesen, dass es sich bei den Kontrollergebnissen von Schwerpunktaktionen grundsätzlich nicht um repräsentative Ergebnisse handelt, die somit auch keine belastbaren Rückschlüsse auf die Gesamtsituation zulassen.
Relevante Kontrollergebnisse im Juli
Am 1. Juli wurden unter Berücksichtigung aller Rechtsgebiete insgesamt 245 Fahrzeuge kontrolliert. Von diesen wurden 84 Fahrzeuge auf die Einhaltung der Kabotagebestimmungen, 237 Fahrzeuge auf die Einhaltung der regelmäßigen wöchentlichen Ruhezeit außerhalb des Fahrzeugs und fünf Fahrzeuge von technischen Experten auf technische Mängel geprüft. Es wurden drei Fahrzeuge in Bezug auf die Kabotageregelungen beanstandet und 23 Verstöße im Zusammenhang mit dem Verbot der Verbringung der regelmäßigen wöchentlichen Ruhezeit im Fahrzeug festgestellt. Bei den fünf auf technische Mängel geprüften Fahrzeugen wurden zwei technische Mängel entdeckt.
Im Rahmen der Kontrollaktionen am 10. und 11. Juli wurden unter Berücksichtigung aller Rechtsgebiete insgesamt 614 Fahrzeuge kontrolliert. Es wurden 552 Fahrzeuge auf die Einhaltung der Kabotagebestimmungen, 96 Fahrzeuge auf die Einhaltung der Regelungen zur Verbringung der regelmäßigen Ruhezeit außerhalb des Fahrzeugs und 33 Fahrzeuge von technischen Experten auf technische Mängel geprüft. 23 Fahrzeuge wurden in Bezug auf die Kabotageregelungen beanstandet. Gegen das Verbot der Verbringung der regelmäßigen wöchentlichen Ruhezeit im Fahrzeug wurden acht Verstöße festgestellt. Bei den 33 auf technische Mängel geprüften Fahrzeugen wurden zwölf technische Mängel entdeckt, darunter vier im Bereich der Beleuchtung und drei im Bereich Rahmen und Aufbau.
Im Rahmen der Kontrollaktion vom 24. und 25. Juli wurden unter Berücksichtigung aller kontrollierten Rechtsgebiete insgesamt 755 Fahrzeuge kontrolliert. Von diesen wurden 700 Fahrzeuge auf die Einhaltung der Kabotagebestimmungen und 66 Fahrzeuge auf die Einhaltung der regelmäßigen wöchentlichen Ruhezeit außerhalb des Fahrzeugs sowie 59 Fahrzeuge von technischen Experten auf technische Mängel überprüft. 26 Fahrzeuge wurden in Bezug auf die Kabotageregelungen beanstandet. Es wurden zwölf Verstöße im Zusammenhang mit dem Verbot der Verbringung der regelmäßigen wöchentlichen Ruhezeit im Fahrzeug festgestellt. Bei den 59 auf technische Mängel untersuchten Fahrzeugen wurden sieben Verstöße entdeckt, davon jeweils zwei im Bereich der Bremsen und der Beleuchtung.
An Sicherheitsleistungen wurden im Juli unter Berücksichtigung aller kontrollierten Rechtsgebiete während der Schwerpunktkontrollen insgesamt ca. 135.009 EUR vereinnahmt.
Kontrollen werden fortgesetzt
Die bundesweite Durchführung von Kontrollaktionen mit Fokus auf Kabotage, der Kontrolle der regelmäßigen wöchentlichen Ruhezeit und Technischen Unterwegskontrollen durch das Bundesamt für Logistik und Mobilität wird fortgesetzt.
Quelle: loginfo24.com